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Eckkneipen in NRW werden rauchfrei

Erstellt 12.06.07, 16:12h

Düsseldorf - Das Rauchen in Eckkneipen mit nur einem Raum wird in NRW künftig verboten. Das sehen die Eckpunkte zu einem Gesetz vor, auf die sich die Regierungskoalition aus CDU und FDP am Dienstag geeinigt hat.

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Das Rauchen in Eckkneipen mit nur einem Raum wird in Nordrhein-Westfalen künftig verboten.
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Das Rauchen in Eckkneipen mit nur einem Raum wird in Nordrhein-Westfalen künftig verboten.
Düsseldorf - Das Rauchen in Eckkneipen mit nur einem Raum wird in Nordrhein-Westfalen künftig verboten. Das sehen die Eckpunkte zum Nichtraucherschutzgesetz vor, auf die sich die Regierungskoalition aus CDU und FDP am Dienstag geeinigt hat. Demnach soll in Gaststätten künftig ein generelles Rauchverbot gelten. Nur noch in abgetrennten Nebenräumen dürfen Gäste zum Glimmstängel greifen. Das Verbot gilt nicht für Festzelte und bei Volksfesten. Komplett rauchfrei sollen Krankenhäuser, Schulen und Kindergärten werden. "Damit sind Raucherecken auf Schulhöfen dann tabu", sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in Düsseldorf.

Zuvor hatte es in der Koalition vor allem darüber Uneinigkeit gegeben, wie mit so genannten Eckkneipen verfahren werden soll. Die FDP wollte den Wirten die Entscheidung darüber überlassen, ob bei ihnen geraucht werden darf oder nicht. "Wir haben lange darüber diskutiert, aber eine klare Definition für Eckkneipen, die rechtlich tragfähig wäre, ist uns nicht eingefallen", sagte Laumann. Der Gesetzentwurf enthalte aber eine Öffnungsklausel: "Sollten irgendwann die technischen Voraussetzungen bei der Entlüftungstechnik so hoch entwickelt sein, dass Nichtraucher im gleichen Raum wirksam vor den Folgen von Tabakrauch geschützt werden können, sind weitere Ausnahmen beim Rauchverbot in Gaststätten möglich."

Papke spricht von guter Regelung

FDP-Fraktionschef Gerhard Papke sagte, mit dem Gesetzentwurf sei eine gute Regelung gefunden worden. Gastwirte könnten nun "völlig unbürokratisch" einen Raucherraum einrichten. "Dafür gibt es nur zwei Voraussetzungen: Zwischen den beiden Bereichen muss eine Tür sein und der Raucher-Bereich darf insgesamt nicht größer sein als der Nichtraucher-Bereich." Wirte von einräumigen Kneipen könnten eine Trennwand einziehen. SPD und Grüne hatten in der Diskussion ein flächendeckendes Rauchverbot in der Gastronomie gefordert. Laumann betonte, Regelungen für die Kellner zu finden, die in Raucherräumen bedienen sollten, sei Bundessache.

Bei Familienfeiern in angemieteten Gaststätten-Sälen sollen die Gastgeber entscheiden, ob geraucht werden darf. Verwaltungen können Raucherräume einrichten.

Der Landtag wird nach der Sommerpause über den Gesetzentwurf beschließen. Das Nichtraucherschutzgesetz soll dann zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten sich im März auf einen weitgehenden Nichtraucherschutz geeinigt. (dpa)



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