Erstellt 12.06.07, 16:12h
Zuvor hatte es in der Koalition vor allem darüber Uneinigkeit gegeben, wie mit so genannten Eckkneipen verfahren werden soll. Die FDP wollte den Wirten die Entscheidung darüber überlassen, ob bei ihnen geraucht werden darf oder nicht. "Wir haben lange darüber diskutiert, aber eine klare Definition für Eckkneipen, die rechtlich tragfähig wäre, ist uns nicht eingefallen", sagte Laumann. Der Gesetzentwurf enthalte aber eine Öffnungsklausel: "Sollten irgendwann die technischen Voraussetzungen bei der Entlüftungstechnik so hoch entwickelt sein, dass Nichtraucher im gleichen Raum wirksam vor den Folgen von Tabakrauch geschützt werden können, sind weitere Ausnahmen beim Rauchverbot in Gaststätten möglich."
Papke spricht von guter Regelung
FDP-Fraktionschef Gerhard Papke sagte, mit dem Gesetzentwurf sei eine gute Regelung gefunden worden. Gastwirte könnten nun "völlig unbürokratisch" einen Raucherraum einrichten. "Dafür gibt es nur zwei Voraussetzungen: Zwischen den beiden Bereichen muss eine Tür sein und der Raucher-Bereich darf insgesamt nicht größer sein als der Nichtraucher-Bereich." Wirte von einräumigen Kneipen könnten eine Trennwand einziehen. SPD und Grüne hatten in der Diskussion ein flächendeckendes Rauchverbot in der Gastronomie gefordert. Laumann betonte, Regelungen für die Kellner zu finden, die in Raucherräumen bedienen sollten, sei Bundessache.
Bei Familienfeiern in angemieteten Gaststätten-Sälen sollen die Gastgeber entscheiden, ob geraucht werden darf. Verwaltungen können Raucherräume einrichten.
Der Landtag wird nach der Sommerpause über den Gesetzentwurf beschließen. Das Nichtraucherschutzgesetz soll dann zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten sich im März auf einen weitgehenden Nichtraucherschutz geeinigt. (dpa)
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