Von Ralf Krieger, 09.10.08, 09:49h
Die Einwohnermeldeämter dürfen Auskunft über Namen, akademischen Grad und die gültige Anschrift ihrer Bürger an jedermann herausgeben. Dabei reicht es, die - vielleicht inzwischen geänderten - Namen, das Geburtsdatum und die alte Adresse der gesuchten Person angeben zu können. Telefonnummern allerdings geben die Meldeämter nicht weiter, sie sind gar nicht gespeichert.
Es sind also offenbar keine Callcenter unter den Kunden der Städte, meistens werden Schuldner gesucht, die umgezogen sind, ohne ihre neue Adresse mitzuteilen. Für einen geschlossenen Benutzerkreis gibt es diese Auskünfte in Leverkusen sogar online. Über eine mit Passwort geschützte Internetseite können sich dort Großkunden diese kleine Melderegisterauskunft selbst besorgen. Den Zugang zur Datenbank müssen sie sich von der Stadt genehmigen lassen. Großkunden sind vor allem die Energieversorgung, die Sparkasse, die AOK, Rechtsanwälte, aber auch Inkasso-Kanzleien. Alles Institutionen, die öfter Schuldner oder Klienten suchen müssen. Sie müssen sich schriftlich verpflichten, die Daten nach Gebrauch wieder zu löschen, so will es das Gesetz. Von der Anfrage bekommt die gesuchte Person nichts mit.
In Burscheid und Leichlingen gibt es die Online-Melderegisterauskunft nicht. Zwar ist es nur in Ausnahmefällen (siehe „Auskunftssperren“) möglich, der Behörde die „kleine Auskunft“ zu verbieten, die direkt beim Amt eingeholt wird, die Online-Auskunft dagegen scheint auch dem Gesetzgeber nicht geheuer gewesen zu sein: Denn jeder Bürger hat ein Widerspruchsrecht gegen den Handel mit seinen Daten über das Netz. Ein entsprechendes Formular will Leverkusen „sehr bald“ zum Herunterladen in ihr Internet-Angebot aufnehmen, sagte Alfred Zündorf, Leiter des Meldeamts, im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ zu. Es genüge aber auch ein formlos verfasster Widerspruch gegen die Online-Melderegisterauskunft, sagte Zündorf.
Weitgehend unbekannt dürfte auch sein, dass Parteien und Antragsteller von Volksbegehren das Recht genießen, sechs Wochen vor einer Wahl Daten aus dem Einwohnermelderegister zu bekommen. So können sie zum Beispiel potenzielle Erstwähler oder andere Zielgruppen herausfiltern und maßgenau bewerben. Bei der vergangenen Bundestagswahl haben Parteien in Leverkusen davon Gebrauch gemacht.
In Burscheid hätten die Parteien in den vergangenen Jahren bei vielen Wahlen von diesem Recht Gebrauch gemacht, sagte ein Stadt-Sprecher. Einen Monat nach der Wahl müssen diese Daten bei den Parteien gelöscht werden. Darüber hinaus haben sonst nur noch Religionsgesellschaften Rechte, Einwohnerdaten zu erhalten. Auch gegen diesen Datenhandel kann jeder Bürger, auch in Burscheid und Leichlingen, schriftlich Widerspruch einlegen.
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