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Ein Schutz für Bäume

Von Stefan Kunze, 03.04.09, 17:39h, aktualisiert 05.04.09, 15:27h

An der Hermann-Löns-Straße stand viele Jahre lang ein prächtiger Baum. Der wurde nun gefällt, um Platz für Stellplätze zu schaffen. Die Forderung nach einer Baumschutzsatzung wird laut. Was denken Sie? Ist eine Baumschutzsatzung notwenig? Stimmen Sie auf unserer Seite ab.

Hermann-Löns-Straße
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Vor ein paar Tagen stand der Baum an der Hermann-Löns-Straße noch in seiner ganzen Pracht. (Bild: CA)
Hermann-Löns-Straße
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Vor ein paar Tagen stand der Baum an der Hermann-Löns-Straße noch in seiner ganzen Pracht. (Bild: CA)
Hermann-Löns-Straße
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Der Baum an der Hermann-Löns-Straße wurde gefällt. (Bild: CA)
Hermann-Löns-Straße
Bergisch Gladbach - Viele Jahre stand in der Hermann-Löns-Straße in Bergisch Gladbach ein prächtiger Baum und prägte das Bild der Straße. Mit den ersten Sonnenstrahlen trieb er in den vergangenen Wochen aus und zeigte sein grünes Kleid - bis zu dieser Woche. Da wurde der Baum Opfer der Kettensäge. „Das ist einfach schade. Gibt es da keine Möglichkeiten des Schutzes?“, fragte Anwohner Axel Becker. „Kann man keine Baumschutzsatzung einführen, in der ein gewisser Schutz für Bäume enthalten ist?“ Ihm geht es darum, dass die Stadt sich Einzelfälle konkreter anschaut und nach anderen Lösungen sucht.

Um genau so eine Satzung ging es diese Woche im Umweltausschuss der Stadt. Nachdem die Satzung 2005 abgeschafft wurde, hatten die Grünen beantragt, sie wieder einzuführen. „Seit damals sind sehr viele Bäume in der Stadt verschwunden“, erklärte Peter Baeumle-Courth (Grüne). Teilweise hätten die Anwohner ganze Waldstücke gefällt, damit, falls der Grund einmal Bauland werde, kein Baum im Wege stehe.

Die Stadt konnte zu dieser Darstellung keine konkreten Angaben machen. Der Mitarbeiter, der bis 2005 für die Bäume zuständig war, wurde damals versetzt. In der Folge seien aber einige „ortsbildprägende Bäume auf privatem Grund“ gefällt worden.

Die CDU stimmte gegen die Baumschutzsatzung: „Unsere Bürger haben ein vernünftiges Verhältnis zu ihren Bäumen. Die hauen die nicht einfach um“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzender Peter Mömkes. An vielen Häusern seien beispielsweise früher Bäume viel zu dicht ans Haus gepflanzt worden. „Da muss man in der Wohnung dann schon nachmittags das Licht anmachen und die Wurzeln drücken gegen das Fundament.“

In einer Baumschutzsatzung sind eine Reihe von Gehölzen aufgelistet, die als besonders schützenswert erachtet werden. Diese Bäume dürfen - wenn überhaupt - nur unter Auflagen gefällt werden. In Bergisch Gladbach gab es in der alten Satzung die Möglichkeit, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Von diesem Geld, das für jeden gefällten Baum vom Eigentümer gezahlt werden muss, wurden an anderer Stelle Bäume gepflanzt. Die Stadt nahm dadurch im Schnitt 45 000 Euro pro Jahr ein. Die zusätzlichen Kosten für die Mitarbeiter, die die Satzung überwachen, liegen laut Verwaltung bei rund 80 000 Euro. „Das sind über 30 000 Euro Kosten für die Kommune, von denen wir jedes Jahr reichlich Bäume pflanzen könnten“, rechnete Mömkes vor. Er schlug vor, eine Liste aller ortsbildprägenden Bäume zu erstellen und diese als Naturdenkmale auszuweisen.

Im Umweltausschuss wurde die Satzung mit den Stimmen von CDU, FDP und BfBB abgelehnt. SPD und Grüne stimmten dafür.



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